Flexible finanzielle Absicherung im Ruhestand

Die gesetzliche Rentenversicherung kann das Alterseinkommen schon lange nicht mehr zuverlässig absichern. Private Renten- oder Lebensversicherungen stehen deshalb bei den Deutschen als Vorsorgeprodukte an erster Stelle. Neben den staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Renten, können Sie durch die Einzahlung in eine private Rentenversicherung die Versorgungslücke im Alter schließen. Die Bedingungen der privaten Rentenversicherungen sind im Gegensatz zu den staatlich geförderten Renten freier gestaltbar. Damit haben Sie flexiblere Einzahlungs- und Entnahmemöglichkeiten sowie eine bedarfsgerechte Hinterbliebenenabsicherung. Fondsgebundene Rentenversicherungen investieren die eingezahlten Beiträge in Wertpapiere. Die Auswahl der Fonds können Sie selbst treffen und anpassen. Dies kann langfristig eine höhere Rendite ermöglichen, als die Wahl einer klassischen Rentenversicherung. Die klassische Rentenversicherung bietet Ihnen hingegen eine dauerhaft garantierte Verzinsung. Zwischen den fondsgebundenen und den klassischen Versicherungen gibt es auch Mischformen, sogenannte Hybrid-Policen. Diese garantieren Ihnen den Erhalt des Kapitals und nutzen dennoch die Chance auf mehr Rendite. Teile des Beitrags bzw. erzielte Überschüsse fließen dann in Fondsanlagen. Welches das richtige Altersvorsorgeprodukt für Sie ist, entscheidet sich im Idealfall nach einer umfassenden Analyse der persönlichen Faktoren wie Einkommen, Besteuerung, Alter, Familienstand, Beruf und sonstiger Lebensumstände.

Steuern sparen und Alterseinkommen sichern

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen über die Sonderausgaben voll für ihre private Vorsorge ausschöpfen können. Von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge profitieren aber auch Angestellte mit hoher steuerlicher Belastung und insbesondere ältere Sparer. Die Beitragszahlung kann monatlich, jährlich aber auch einmalig erfolgen. Basisrenten-Versicherungen sind private Rentenversicherungen, die vom Bundeszentralamt für Steuern ein entsprechendes Zertifikat erhalten. Sie unterliegen deshalb ähnlich wie die Riester-Rente bestimmten Voraussetzungen. Zum Beispiel: Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Leibrente, keine Kapitalauszahlung, Hartz-IV-geschützt, Rentenzahlung frühestens ab 62. Lebensjahr und Schutz vor vorzeitiger Verwendung oder sonstiger Kapitalisierung. Die Basisrente also sogenannte Sofortrente gegen Einmalzahlung ist vor allem für Steuerzahler, die bereits das 60. Lebensjahr vollendet haben interessant. Mit dieser sofort auf Lebenszeit garantierten Rente können Sie mit bereits vorhandenem Vermögen, die steuerlichen Vergünstigungen des Alterseinkünftegesetzes optimal nutzen. Die einmalige Investition senkt Ihre Steuerlast und der aktuell geltende Rentenfreibetrag gilt Ihr Leben lang. Die Basisrente gibt es wie alle privaten Rentenversicherungen auf Basis unterschiedlicher Anlagevarianten. Fondsgebunden, mit Chancen auf mehr Rendite mit oder ohne Garantie der eingezahlten Beiträge. Klassisch, mit einer Garantieverzinsung von derzeit 0,9%. Und als Hybrid-Produkt, bei welchem Teile des Beitrags bzw. erzielte Überschüsse in Fondsanlagen fließen, um mehr Rendite zu erzielen.  Welches das richtige Basisrenten-Produkt für Sie ist, entscheidet sich im Idealfall nach einer umfassenden Analyse der persönlichen Faktoren wie Alter, Familienstand und sonstiger Lebensumstände.

Mit Zulagen vom Staat die Rentenlücke verringern

Die gesetzliche Rente allein reicht als Einkommen im Alter nicht aus. Deshalb fördert der Staat den Aufbau einer privaten Zusatzrente. Als gesetzlich Rentenversicherter sichern Sie sich mit dem Abschluss eines Riester-Vertrags eine jährliche staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Die Riester-Förderung wird nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge gewährt. Das Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt sicher, dass die jeweilige Versicherung die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zum Beispiel: Garantie der eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase, Auszahlung einer lebenslangen Rente, maximale Entnahme von 30% des Altersvorsorgevermögens zu Beginn des Rentenbezuges, vorgegebenes Alter für den frühesten Rentenzahlungsbeginn etc. Die Riester-Rente ist während der Ansparphase Hartz-IV-geschützt und kann komplett als sogenannter „Wohn-Riester“ zur Entschuldung oder zum Kauf einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Auch die Riester-Rente gibt es in unterschiedlichen Anlagevarianten. Fondsgebunden, mit Chancen auf mehr Rendite und mit der vom Gesetz geforderten Garantie des Kapitalerhalts (Beiträge & Zulagen). Klassisch, mit einer Garantieverzinsung. Und als Hybrid-Produkt, bei welchem Teile des Beitrags bzw. erzielte Überschüsse in Fondsanlagen fließen, um mehr Rendite zu erzielen. Zuletzt gibt es noch Riester-zertifizierte Fondssparpläne, die von Fondsgesellschaften direkt angeboten werden. Welches das richtige Riester-Produkt für Sie ist, entscheidet sich im Idealfall nach einer umfassenden Analyse der persönlichen Faktoren wie Alter, Familienstand und sonstiger Lebensumstände.

Wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente

Die dritte bedeutende Säule, neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, stellt die betriebliche Altersvorsorge dar. Seit 2002 ist gesetzlich festgelegt, dass angestellte Mitarbeiter Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln dürfen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Also auch für Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte. Die Finanzierung erfolgt durch Umwandlung eines Teils Ihres Entgelts oder direkt durch Ihren Arbeitgeber. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge direkt aus Ihrem unversteuerten Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag einer Versicherungsgesellschaft ein. Für Sie ergibt sich daraus eine Steuerersparnis, der Arbeitgeber kann in vielen Fällen Lohnnebenkosten sparen. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Mischformen, mit sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberfinanzierten Beitragsanteilen, sind ebenso möglich und weit verbreitet. Auch als Unternehmer, z. B. GmbH-Geschäftsführer, können Sie die betriebliche Altersversorgung für Ihre eigene Altersvorsorge nutzen. Die häufigste von Großunternehmen gewählte Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktzusage, welche keinen Anlagevorschriften unterliegt. Weitere Formen sind die Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds.

Flexible finanzielle Absicherung im Ruhestand

Die gesetzliche Rentenversicherung kann das Alterseinkommen schon lange nicht mehr zuverlässig absichern. Private Renten- oder Lebensversicherungen stehen deshalb bei den Deutschen als Vorsorgeprodukte an erster Stelle. Neben den staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Renten, können Sie durch die Einzahlung in eine private Rentenversicherung die Versorgungslücke im Alter schließen. Die Bedingungen der privaten Rentenversicherungen sind im Gegensatz zu den staatlich geförderten Renten freier gestaltbar. Damit haben Sie flexiblere Einzahlungs- und Entnahmemöglichkeiten sowie eine bedarfsgerechte Hinterbliebenenabsicherung. Fondsgebundene Rentenversicherungen investieren die eingezahlten Beiträge in Wertpapiere. Die Auswahl der Fonds können Sie selbst treffen und anpassen. Dies kann langfristig eine höhere Rendite ermöglichen, als die Wahl einer klassischen Rentenversicherung. Die klassische Rentenversicherung bietet Ihnen hingegen eine dauerhaft garantierte Verzinsung. Zwischen den fondsgebundenen und den klassischen Versicherungen gibt es auch Mischformen, sogenannte Hybrid-Policen. Diese garantieren Ihnen den Erhalt des Kapitals und nutzen dennoch die Chance auf mehr Rendite. Teile des Beitrags bzw. erzielte Überschüsse fließen dann in Fondsanlagen. Welches das richtige Altersvorsorgeprodukt für Sie ist, entscheidet sich im Idealfall nach einer umfassenden Analyse der persönlichen Faktoren wie Einkommen, Besteuerung, Alter, Familienstand, Beruf und sonstiger Lebensumstände.

Die Absicherung, die jeder braucht

Wer dem Eigentum, der Gesundheit oder dem Leben eines anderen schadet, ist dafür in unbegrenzter Höhe und lebenslang haftbar. Die zerbrochene Vase des Nachbarn ist ein überschaubares Risiko. Doch wer aus Unachtsamkeit einen Menschen schwer verletzt, wird mit Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe konfrontiert. Deshalb gehört zur Standardabsicherung eines jeden Haushalts die private Haftpflichtversicherung. Sie unterstützt Sie bei der Rechtsfindung und deckt das finanzielle Risiko ab. So schützt sie vor beträchtlichen finanziellen Verlusten sowie vor ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter.
Versichert ist immer der Versicherungsnehmer. Es können jedoch im selben Haushalt lebende Lebenspartner, Ehepartner, Kinder (während Schulzeit, Studium oder Berufsausbildung) und pflegebedürftige Angehörige ab Pflegestufe mitversichert werden. Während der Arbeitszeit für den Versicherungsnehmer sind auch Hausangestellte und Au-Pair mitversichert.
Versichert sind bei der Privathaftpflichtversicherung nur Schäden, für die Dritte Sie haftbar machen können. Generell nicht versichert sind Schäden, die Sie oder mitversicherte Personen selbst erleiden, Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen, sowie Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Ebenso fallen Schäden, die Sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen, nicht unter den Versicherungsschutz. Je nach Wahl des Tarifs, können bestimmte Risiken aber gegen Aufschlag mitversichert werden.

Existenzsicherung bei Verlust der Arbeitskraft

Das Risiko, den eigenen Beruf lange vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr ausüben zu können, ist viel höher als allgemein angenommen. Jeder vierte Werktätige wird berufsunfähig. Berufsunfähigkeit kann sowohl durch Unfall als auch durch Krankheit ausgelöst werden.
Sie gelten als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Eine leistungsstarke private Berufsunfähigkeitsversicherung greift auch unabhängig davon, ob Sie nach einer Umschulung einen anderen Beruf ausüben könnten. Und sie bewahrt Sie vor allem vor dem finanziellen Aus. Auf den Staat können Sie sich im Ernstfall nicht verlassen. Denn wer nach 1961 geboren ist, erhält keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung ist daher dringend notwendig. Egal, ob Sie Lehrer, Arzt, Ingenieur oder Dachdecker sind – dieses Risiko gilt sowohl für körperliche als auch für geistige Berufe. Das Thema Berufsunfähigkeit geht also jeden etwas an. Je früher Sie einsteigen, umso besser. In jungen (gesunden) Jahren sind die Beiträge niedriger und Risikozuschläge seltener. Ihr Ziel sollte eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente sein. Wer sich zu Beginn die entsprechenden Beiträge noch nicht leisten kann, kann den Versicherungsschutz im Laufe der Zeit anpassen.

Finanzieller Unfallschutz, auch in der Freizeit

Unfälle und Ihre Folgen können für Sie oft beträchtliche finanzielle Belastungen bedeuten. Bei Unfällen im Rahmen Ihrer Arbeit leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift jedoch nicht bei Unfällen, die sich in der Freizeit ergeben. Immerhin rund 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich aber genau dort. Kinder bis drei Jahre haben gar keinen gesetzlichen Unfallschutz. Erst, wenn sie eine Betreuungseinrichtung (Kindergarten, Schule etc.) besuchen, sind sie dort und auf den dazugehörigen direkten Wegstrecken durch die staatliche Unfallversicherung geschützt. Für Studenten gelten die gleichen Bedingungen. Für nicht Erwerbstätige bietet die staatliche Unfallversicherung keinen Schutz.
Die Unfallversicherung kann im unfallbedingten Invaliditäts- und Todesfall finanzielle Hilfe bieten. Sie zahlt Ihnen im Versicherungsfall eine festgelegte Summe oder eine Rente. Zu den Möglichkeiten bei der Unfallversicherung zählen unter anderem Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, sofortige Zahlung bei Schwerverletzungen und lebenslange Rentenzahlungen. Ein wesentlicher Punkt der Unfallversicherung ist die vereinbarte Grundsumme. Je höher der Grad der Invalidität nach einem Unfall, umso größer ist der Anteil der Grundsumme, die Ihnen gezahlt wird.

Das wichtige Extra für ihre Gesundheit

Auch wenn die private Krankenvollversicherung einst nur für Beamte und Selbstständige ein Thema war, bietet sie heute neben der gesetzlichen Krankenversicherung einen umfassenden Krankenversicherungsschutz für alle, die dazu berechtigt sind. Dies sind zunächst Beamte, Selbstständige, Studenten und Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer, deren Jahresverdienst die gültige Pflichtversicherungsgrenze übersteigt. Die gesetzliche Krankenversicherung muss hierfür wirksam gekündigt werden. Die Unterschiede der beiden Krankenversicherungen liegen natürlich speziell im Leistungsumfang. In einer privaten Versicherung hat der Versicherte einen viel größeren Einfluss auf die Schwerpunkte des eigenen Versicherungsumfangs. Anhand eines Baukastenprinzips kann sich der Versicherte nach eigenen Vorstellungen zusammenstellen und verschiedene Komponenten erweitern oder kürzen. Hier kann der Kunde auch zwischen verschiedenen Anbietern unterscheiden und somit einen perfekten Tarif für sich finden.

Schließen sie die Lücke zur Gesundheit

Die private Krankenzusatzversicherung dient dazu, die Lücken in der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Es gibt allerdings viele verschieden Modelle und nicht alle davon sind sinnvoll. Beispiele wie die Auslandsreisekrankenversicherung oder die Krankentagegeldversicherung sind durchaus zu empfehlen. Eine Heilpraktikerversicherung ist eventuell nicht für jeden etwas. Generell sind Zusatzversicherungen meistens nur für gesetzlich Krankenversicherte so richtig sinnvoll. Privatversicherte sollten speziellere Themen schon in ihrem Plan abgedeckt haben.

Im Streitfall das finanzielle Risiko im Griff

Anwaltliche Hilfe und die Folgen eines Rechtsstreits können teuer werden. Da der Ausgang eines Rechtsstreits selten genau abzusehen ist, scheuen sich viele vor dem Gang zum Anwalt oder gar einem Prozess. Das muss aber nicht sein. Mit einer Rechtsschutzversicherung sichern  Sie sich gegen solche finanziellen Risiken ab. Die Rechtsschutzversicherung leistet beim Rechtsstreit für Anwalts- und Gerichtsgebühren, Gutachterkosten, Kosten des Gegners, Kautionsdarlehen und für viele weitere Ausgaben. Auch alternative Schieds- oder Schlichtungsverfahren werden übernommen. Sie können Ihr Rechtsschutzpaket ganz nach Ihrem Bedarf für verschiedene Bereiche wählen. Versichern können sich Sie selbst, Ihren Lebens- oder Ehepartner sowie Ihre Kinder.

In der Regel wird die private Rechtsschutzversicherung im Paket mit dem Arbeitsrechts-schutz oder auch Berufsrechtsschutz abgeschlossen. Arbeitsrechtsschutz ist sehr wichtig für Angestellte, Arbeitnehmer und Beamte. Er tritt für alle Streitfragen ein, die aus einem Arbeitsverhältnis entstehen können. Dazu gehören z. B. ungerechtfertigte Kündigung, Lohn- und Gehaltskürzungen, Urlaubsansprüche oder negative Arbeitszeugnisse. Der Privatrechtsschutz beinhaltet die Bereiche Vertrags-, Steuer- und Schadensrechtschutz sowie den Strafrechtsschutz für Nichtselbständige und Selbständige. Der Privatrechtsschutz kann auch als Familienrechtsschutz mit zusätzlichen Bausteinen (z. B. Verkehrs- oder Berufsrechtsschutz) abgeschlossen werden.

Im Bereich Mietrechtsschutz sichern sich Eigentümer oder Mieter von Wohnungen bzw. Immobilien gegen ungerechtfertigte Ansprüche rund um Mietverträge ab. Häufige Probleme aus dem Mietrechtsschutz sind Betriebskostenabrechnungen, Zahlungsverzug bei Mieten oder ungerechtfertigte Kündigungen durch den Vermieter (Eigenbedarf).

Rundumschutz für Ihr Hab und Gut

Die Hausratversicherung bietet mehr als nur finanziellen Ausgleich bei Diebstahl. Sie greift bei vielen Schäden, die an Ihrem Hausrat entstehen können und bewahrt Sie vor hohen Unkosten.
Versichert sind alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung, z. B. auch geliehene Sachen, Arbeitsmittel oder sogar Kleintiere. Der Versicherungsschutz gilt bei Vandalismus, Feuer, Sturm, Hagel, Wasser oder Blitzschlag. Eingeschlossen ist also Ihre komplette Wohnungseinrichtung inklusive Ihrer Haushaltsgeräte und Ihrer Kleidung, selbst Nahrungsmittel oder Schmuck.Sogar im Urlaub ist Ihr Hab und Gut bis zu einer vertraglich festgelegten Obergrenze (Richtwert ca. 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme) versichert, z. B. wenn der Koffer aus dem Hotelzimmer entwendet wird. Je nach Tarif und Anbieter gilt die sogenannte Außenversicherung für Reisen von maximal zwei bis drei Monaten. Auch erforderliche Rückreisen, Hotelaufenthalt bei Unbewohnbarkeit der Wohnung sowie eine Reihe anderer Kosten, die durch einen Schaden verursacht wurden, übernimmt die Versicherung. Für abhanden gekommene oder zerstörte Dinge leistet die Versicherung den Neuwert oder gegebenenfalls die Kosten für Reparaturen.

Schutz für sie als Immobilieneigentümer

Falls Sie Eigentümer von Wohngebäuden sind können an und in diesen erhebliche Schäden auftreten. Externe Effekte wie Sturm und Hagel oder auch Wasserschäden und Brände werden von der Wohngebäudeversicherung abgesichert. In verschiedenen Modulen können sie hier die für sie angemessene Absicherung zusammenstellen. Teilweise werden auch spezielle Module wie eine eigene Feuerversicherung angeboten. Der volle Schutz beinhaltet unter anderem einen Elementarschutz vor Natureinwirkung, Glas- und Technikschutz und einen Gartenschutz für die Absicherung ihres Außenbereichs. Je nach Tarif und Anbieter können hier die Zusammensetzungen variieren. Der Wert der Versicherung wird mittels eines gleitenden Neuwertfaktors dynamisch und die Wertentwicklung des versicherten Gebäudes angepasst. Im Falle eines Totalschadens erhält der Versicherungsnehmer Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes.

Auch in der Pflegebedürftigkeit abgesichert

Mit zunehmendem Alter benötigen viele Menschen einer zusätzlichen Pflege. Die Lebenserwartung des Menschen hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Menschen sterben mittlerweile erst in einem hohen Alter, was eine Lebenserwartung von 90 Jahre und darüber nicht mehr unwahrscheinlich macht. Als fünfte Säule der Sozialversicherung sichert die soziale Pflegeversicherung seit dem Beschluss 1995 den nicht unwahrscheinlichen Fall der Pflegebedürftigkeit ab. Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Vorher mussten pflegebedürftige Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen, sofern sie keine finanziellen Mittel zur Verfügung hatten. Pflegebedürftig sind Menschen laut Gesetz dann, wenn sie aufgrund von seelischen, geistigen oder körperlichen Ursachen die täglichen Abläufe des Lebens nicht mehr bewältigen können und über einen längeren Zeitraum Hilfe benötigen. Eine zusätzliche Absicherung auf privater Ebene ist gerade in den letzten Jahren immer empfehlenswerter gewesen. Einige Leistungen die zur Pflege eines Menschen in hohem Alter erforderlich sind, kann die gesetzliche Pflegeversicherung oftmals nicht mehr nur alleine übernehmen.

Sicherheit für ihre Angehörigen

Das Risiko bei dieser Absicherung liegt dabei eher bei der Versicherung als bei dem Kunden. Es handelt sich hier nicht typischerweise um einen Sparvertrag, sondern eher um einen Schutz im Falle des Todes. Stirbt der Versicherte nach dem Vertragsschluss, muss die vereinbarte Versicherungssumme ausgeschüttet werden. Dies gestaltet sich als hohes Risiko für die Versicherung, welches sinkt, je länger der Kunde lebt und einzahlt. Besonders unverheiratete Partner, die nicht von der Hinterbliebenenrente profitieren, sollten sich anderweitig absichern. Der Beitrag ist natürlich je nach Kunde unterschiedlich. Gesunde, junge Menschen, die keine gefährlichen Berufe oder Hobbies haben und nicht bereits erkrankt sind oder rauchen, zahlen natürlich am wenigsten. Am günstigsten ist der Schutz natürlich bei einer geringen Einzahldauer, aber wer wünscht sich schon ein besonders kurzes Leben.

Entspannt in den Urlaub

Die Vorfreude ist oft groß, wenn es dann endlich in den Urlaub geht. Allerdings setzen aufgeregte Urlauber oft die falschen Schwerpunkte in der Absicherung. Teilweise wird das Gepäck oder das Auto besser abgesichert als die eigene Gesundheit und wenn man im Urlaub dann in ärztliche Behandlung geht, kann das ohne eine Auslandsreisekrankenversicherung richtig teuer werden. Auch eine Reiserücktrittsversicherung ist hilfreich, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Beispielsweise bei schweren Erkrankungen oder dem Tod naher angehöriger erstattet diese die anfallenden Kosten einer abgesagten Reise. Falls bis zum Antritt der Reise doch alles glatt läuft, kann man sich über eine Reisegepäckversicherung Gedanken machen. Auch hier muss der Kunde selbst entscheiden, wie versiert er sich absichern möchte.

Auch im schlimmsten Fall abgesichert

Übersetzt stellt eine Dread Disease Versicherung einen Schutz gegen gefürchtete oder besonders schwere Krankheiten wie zum Beispiel Krebs dar. Wird der Kunde Opfer einer solchen Krankheit, so wird ihm die Versicherungssumme ausbezahlt. In Deutschland ist diese Art der Versicherung erst seit 1993 zugelassen und wird nur von einzelnen Anbietern vertrieben. Häufig verursacht die deutsche Bezeichnung dieser „Schwer-Krankheiten-Vorsorge“ Verwirrung, da neben schweren Krankheiten wie u.a. Multipler Sklerose, Krebs, Lungenerkrankungen und Parkinson auch ein Herzinfarkt, Schlaganfall oder auch die Folgen schwerer Unfälle abgesichert werden können. Im Gegensatz zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird bei der Dread Disease Versicherung nur einmal eine vorher festgeschriebene Versicherungssumme ausgeschüttet, sobald die Diagnose gestellt ist. Dies hängt nicht davon ab ob die Arbeitskraft des Versicherten eingeschränkt ist oder nicht. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags hängt wie auch bei vergleichbaren Versicherungen von den vom Versicherten ausgehenden Risiken ab (Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen usw.).

Immobilien als Altersvorsorge

Immobilien sind unter juristischen Gesichtspunkten „unbewegliche Güter“. Dazu zählen neben Gebäuden und Bauwerken auch unbebaute Grundstücke. Ist ein Grundstück bebaut, wird das Grundstück inklusive Gebäude als Immobilie bezeichnet. Immobilien sind Geschäftsgebäude, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Villen, Wohnungen oder auch Fabrikgebäude. Sie stellen einen unvergänglichen Wert dar, wenn Preis, Qualität und Lage stimmen. Dieser Wert geht dann auch durch Krisen an der Börse nicht verloren.
Der Wert einer Immobilie steigt außerdem mit den Jahren stetig. Vermieten Sie die eigene Immobilie, ergeben sich daraus wieder zusätzliche Einnahmen. Hinzu profitieren Sie von der günstigen steuerlichen Behandlung von Wohneigentum und Vermietung eigener Immobilien. Immobilien sind zudem eine gute und beliebte zusätzliche Altersvorsorge. Ist Ihre Immobilie bis zum Rentenanfang bezahlt, sparen Sie künftig Miete. Das ist so viel wert, wie eine zweite Rente. Das Wohneigentum können Sie außerdem vererben. Die 2009 in Kraft getretene neue Erbschaftssteuer hat dabei positive Auswirkungen, wenn Sie die genutzte Immobilie an Ihre Kinder oder Ihren Ehepartner vererben. Keine Erbschaftssteuer muss gezahlt werden, wenn die Immobilie vom Erben mindestens zehn Jahre lang selbst genutzt wird.
Bei der Aufnahme eines Kredits ist der Besitz einer Immobilie für Sie von Vorteil, da diese Ihrer Bank Sicherheit bietet. Bevor Sie Eigentümer einer Immobilie werden, muss der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet werden. Anschließend erfolgt die Eintragung ins Grundbuch.

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